In Zeiten von Corona Urlaub machen: Aktuelle Informationen

COVID-19 verunsichert. Hier alle wichtigen Infos und FAQs zum Thema Reisen trotz Corona
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Urlaub trotz Corona


Die aktuelle Situation: Wohin kann man reisen?

Zum 1. Oktober 2020 wurde die generelle Reisewarnung wegen COVID-19 durch das Auswärtige Amt aufgehoben und es gelten ab sofort individuelle Reise- und Sicherheitshinweise für das jeweilige Urlaubsziel. Somit ist nicht nur der Urlaub trotz Corona innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland grundsätzlich wieder möglich, sofern keine Reisewarnung, Einreisesperre oder Ähnliches vorliegt.

Auch in außereuropäische Länder, die weder als Hochrisiko- noch als Virusvariantengebiet bewertet werden noch Reiseeinschränkungen oder Quarantänepflicht aufweisen, darf im Allgemeinen wieder gereist werden.

Also wohin aktuell ohne Quarantäne reisen? Zur Zeit (Stand: 20. September 2021) dürfen deutsche Reisende mit negativem PCR-Test, vollständigem, z.B. digitalen Impfnachweis oder als Genesene ihren Urlaub trotz Corona beispielsweise in Österreich, zum Beispiel im Salzburger Land, in Tirol und Oberösterreich, in Spanien mitsamt den Balearen und Kanaren, in Italien, Bulgarien, Griechenland, Polen, in den Niederlanden, an der Algarve und auf den portugiesischen Inseln Madeira und Azoren, auf Zypern oder nach Kroatien z.B. in die Regionen Istrien und Dalmatien und sogar in Südafrika verbringen und müssen nach ihrer Heimkehr auch nicht in Quarantäne, sofern der Corona-Test bei Rückkehr negativ ausfällt – hier auf jeden Fall die Regelungen zur Rückreise nach Deutschland und individuelle Einreise-Bestimmungen des Urlaubszieles auf den Seiten des Auswärtigen Amts checken. In die Schweiz oder nach Rumänien können Reisende aus Deutschland sogar unbeschränkt trotz Corona reisen.

Jedoch kann es je nach aktueller Lage schnell zu erneuten Reisewarnungen oder Verzögerungen kommen. Ebenfalls beachten sollten Reisende die Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit zum Beförderungsverbot aus Reisezielen, die von Mutationen des Corona-Virus betroffen sind.

Wir raten daher, vor Antritt einer Reise gezielt nachzufragen, und informieren gern persönlich. Weitere wichtige Informationen für Reisende hat die Bundesregierung zusammengestellt, und das Robert-Koch-Institut listet alle Virusvarianten- und Hochrisikogebiete auf dem aktuellen Stand auf.

Weltkarte mit Corona Test

Corona-Tests & Nachweispflicht bei Ein- & Rückreise nach Deutschland


Welche Regeln gelten wegen Corona bei Reise-Rückkehr?

Schon seit März 2021 mussten alle Reisenden, die mit einem Flugzeug nach Deutschland zurückkehren bzw. einreisen wollten, ausnahmslos vor Abflug ein höchstens 48 Stunden altes negatives COVID-19-Testergebnis vorzeigen. Weitere Infos zur obligatorischen Test- und Nachweisregelung bei Flug-Einreisen nach Deutschland gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert-Koch-Institut.

Generell muss seit August 2021 bei jeder Ein- bzw. Rückreise nach Deutschland, egal ob aus einem Nicht-Risiko-, Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet, beispielsweise per Bahn oder bei eigener Anreise mit dem Privat-PKW, ein Einreise-Corona-Test, ein Nachweis über eine komplette Impfung oder eine überstandene Infektion vorliegen. Corona-Quarantäne-Vorschriften bleiben unabhängig vom Testergebnis übrigens bestehen.

Frau mit Mundschutz

Was außerdem bei Einreise oder Rückkehr aus dem Urlaub wegen Corona beachten?


Corona: Quarantäne & digitale Einreiseanmeldung in Deutschland

Wenn aktuell keine Reisewarnung gilt, ist in der Regel nach dem Urlaub trotz Corona keine Quarantäne notwendig. Spontane Einreisesperren oder Sonderkontrollen können aber vorkommen, wenn die Anzahl der Neuinfektionen mit COVID-19 steigt.

Im Moment muss bei Rückkehr aus einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet die Corona-Quarantäne eingehalten werden, bis eine komplette Impfung, eine überstandene Infektion oder ein negatives Testergebnis über das offizielle Einreiseportal nachgewiesen wird. Die Quarantäne bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet entfällt, wenn dies bereits vor der Einreise nach dem Urlaub in Corona-Zeiten geschieht. Das sogenannte 'Freitesten' aus der Corona-Quarantäne ist allerdings nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet möglich. Alle Infos zu Einreise- und Quarantänevorschriften gibt's beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Auswärtige Amt stellt für jedes Land aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise bereit, damit Reisende ihren Urlaub trotz Corona sicher genießen können, und informiert gleichfalls zu Einreise- und Quarantänebestimmungen.

Ebenfalls beachten sollte man die Pflicht zur elektronischen Registrierung bzw. Einreiseanmeldung bei der Rückkehr nach Deutschland aus einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet.

Auch auf Reisen in Corona-Zeiten sollte man sich selbstverständlich an die üblichen Regeln zur Infektionsvorbeugung halten – hierzu findet man hilfreiches Wissen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und in unserem Gesundheitsratgeber.

Frau und Kind mit Mundschutz

Corona: Urlaub in Deutschland


Darf ich innerhalb von Deutschland trotz Corona reisen?

Grundsätzlich darf man trotz Corona Urlaub in Deutschland machen, sofern die Neuansteckungen mit COVID-19 nicht zunehmen. Auch Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze etc. haben nach der ersten Corona-Welle schrittweise wieder geöffnet und Gäste empfangen. Aktuell sind in fast allen deutschen Bundesländern bei entsprechend niedrigen Inzidenzzahlen touristische Übernachtungen für Getestete, Genesene und vollständig Geimpfte unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir empfehlen deshalb, immer zusätzlich vor Antritt einer Reise in Corona-Zeiten innerhalb Deutschlands die Regelungen der einzelnen Bundesländer und die differenzierten COVID-19-Informationen des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes zu prüfen, damit dem Urlaub trotz Corona wirklich nichts mehr im Wege steht. 

Nachdem bereits einige Modellregionen an der deutschen Nordsee und Ostsee, darunter Timmendorfer Strand, Eckernförde, Büsum, Sylt, Amrum, Föhr und Pellworm sowie Sankt Peter-Ording ihre Pforten für deutsche Strandfans unter Einhaltung eines strikten Regelkatalogs für zunächst 4 Wochen geöffnet hatten, sind nun (Stand: 20. September 2021) touristische Übernachtungen in ganz Schleswig-Holstein unter gewissen Auflagen erlaubt. Bayern hat dank entsprechend niedrigen Inzidenzwerten ebenfalls die touristische Öffnung für alle mit negativem Corona-Test ab dem 21. Mai 2021 durchgeführt und informiert auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen sind gefolgt und ermöglichen Reisen trotz Corona unter Auflagen und ab bestimmten Inzidenzen.

Reisepass und Impfschutz

Grüner Pass & COVID-19-Impfschutz


Kann ich privilegiert mit einer Corona-Impfung reisen?

Selbstverständlich ist neben diversen anderen Reiseimpfungen auch die Corona-Impfung beim Reisen empfehlenswert, um sich und andere im Urlaub vor Corona zu schützen. Es zeichnen sich darüber hinaus auch einige praktische Vorteile dafür ab, mit Corona-Impfung zu reisen. Wohin mit der Corona-Impfung bereits jetzt einfacher reisen? Schon heute verzichten einzelne Länder bei nachweislich gegen COVID-19 Geimpften auf Corona-Test und/oder die Quarantäne nach Einreise, zum Beispiel Norwegen, Finnland, ItalienÖsterreichZypernIsland, PortugalMadeira, Griechenland, Bulgarien, Malta, Dänemark, Schweden, Frankreich, Irland, Polen, Tschechien, die Türkei und Kroatien (Stand: 20.09.2021), weitere Reiseziele werden höchstwahrscheinlich folgen. Tagesaktuelle Informationen listet hierzu das Auswärtige Amt auf.

Besonders praktisch: das digitale COVID-Zertifikat der EU, der sogenannte 'Grüne Pass', oder die CovPass-App des RKI attestieren per QR-Code als digitaler Impfausweis eine vollständige Corona-Impfung beim Reisen, ein negatives COVID-19-Testergebnis oder eine ausgeheilte Infektion. Aber auch der ärztliche Eintrag zu Corona im Impfpass gilt meist im Urlaub als Nachweis für den Erhalt der Corona-Impfung, deswegen am besten zusätzlich den gelben Impfausweis immer auf Reisen in Corona-Zeiten zur Hand haben.

Hat man sich während seiner Reise in einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet aufgehalten, gilt trotz Corona-Impfung die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung in Deutschland und ggf. die Quarantänepflicht. Ausnahme: hat man seinen Urlaub mit einer vollständigen Corona-Impfung in einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet verbracht, der Impfstoff gilt als gegen die Virusvariante wirksam und der PCR-Test bei Rückreise fällt negativ aus, so ist keine Corona-Quarantäne notwendig, außer das jeweilige Bundesland schreibt etwas anderes vor; genaue Infos hierzu gibt es beim Auswärtigen Amt.

Goldenes Sparschwein

Falls der Urlaub wegen Corona nicht möglich ist


Kann ich meine Reise wegen Corona kostenfrei stornieren oder umbuchen?

Wenn für das gewählte Ferienland ein Einreiseverbot aufgrund von COVID-19 besteht, gilt das als 'höhere Gewalt'. Das bedeutet, dass der Urlaub wegen Corona kostenfrei storniert werden kann. Möchte man die Reise aus anderen Gründen absagen oder umbuchen, fallen eventuell Stornokosten an. Viele Reiseveranstalter bieten aber in dieser außergewöhnlichen Zeit Sonderkonditionen an oder buchen entsprechende Reisen aufgrund von Corona aus Kulanz auch kostenfrei um. Tipp: uns einfach ansprechen, damit wir eine gute Lösung für alle finden können.

Frau mit Mundschutz und Kamera

Vor Corona gebuchte Reisen


Was ist die Gutscheinregelung für Pauschalreisen?

Wenn man bereits vor dem 8. März 2020 eine Pauschalreise gebucht hat, kann man sich die Kosten für den Urlaub wegen Corona erstatten lassen. Der Veranstalter hat aber auch die Möglichkeit, einen Gutschein fürs Reisen nach Corona anzubieten. Dann kann die Urlaubsreise zu einem späteren Zeitpunkt unkompliziert doch noch angetreten werden.

Frau mit Mundschutz

Kreuzfahrten & Corona


Kann meine Schiffsreise trotz Corona stattfinden?

Während der ersten Wellen ruhten Kreuzfahrten wegen Corona weltweit. Aktuell sind Fluss-Kreuzfahrten trotz Corona in Europa, Mittelmeer-Schiffsreisen und Kreuzfahrten über die Nordsee im Grunde erlaubt, wenn entsprechende Hygiene-Standards eingehalten werden. Das Auswärtige Amt rät allerdings von Schiffsreisen ab, bei denen in Häfen außerhalb Deutschlands ein Zwischenhalt geplant ist. 

Corona-Tests sind für die gesamte Besatzung und alle Passagiere vor Reiseantritt verpflichtend, Landgänge und Zwischenstationen können spontan ausfallen, wenn sich die jeweilige Infektionslage verschärft, und nach wie vor werden Kreuzfahrten wegen Corona abgesagt. Häufig bieten die Veranstalter jedoch kostenlose Umbuchungen, Stornierungen oder Erstattungen an. Bitte bei Bedarf einfach bei uns und unseren Reisebüros nachfragen.

Schild mit Sicherheitsabstand

Wenn Corona die Urlaubs-Pläne durchkreuzt


Greift meine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich wegen Corona nicht reisen kann?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel nur dann, wenn die Versicherten selbst krank werden oder aufgrund anderer individueller Umstände nicht reisen können – also nicht, wenn wegen Corona der Urlaub ins Wasser fällt. Wahrscheinlich besteht aber entweder das Recht auf eine kostenfreie Stornierung oder die Versicherungsnehmer können Sonderkonditionen in Anspruch nehmen, wenn Reisen durch Corona abgesagt werden müssen. Wir beraten gern zu diesem Themengebiet. Weitere Infos finden sich in unserem Ratgeber zu Reiseversicherungen.