Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung (Stand: Juli 2023)
- Die OTTO Reisen online AGB - Einleitung
- I. Vertragsschluss
- II. Leistungen
- III. Umrechnung von Fremdwährungen
- IV. Hinweise für Flugbuchungen
- V. Abwicklung Ihrer Buchung
- VI. Stornierung oder Umbuchung
- VII. Zahlung und Gebühren
- VIII. Fragen zu Ihrer Buchung, Mängelanzeigen
- IX. Versicherungen
- X. Haftung
- XI. Quality Plus Leistungen
- XII. Informationspflichten nach § 651v Abs. 1 BGB
- XIII. Nutzung der Webseiten
- XIV. Verlinkungen auf andere Webseiten
- XV. Urheberrecht und Marken
- XVI. Datenschutz
- XVII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
- XVIII. OS-Plattform der EU/Keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
OTTO Reisen ist eine Marke der Reiseland Holding GmbH. Reiseland Holding (im Folgenden "RLH") bietet Ihnen Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen verschiedenster Anbieter von touristischen Leistungen (wie z.B. Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenanbieter, Reiseveranstalter etc.) ausschließlich zur Vermittlung an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Vermittlung von touristischen Leistungen, die über die Webseite www.meinreisebuero24.com/OTTO-Reisen angeboten werden. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und konkretisieren diese.
Mit Abschluss einer Buchung bestätigen Sie, dass Sie die AGB gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen (einschließlich der Datenschutzbestimmungen).
I. Vertragsschluss
- Angebot und Annahme
Als „Buchung“ wird Ihr Angebot bezeichnet, einen Vertrag über eine Reiseleistung, die auf den Webseiten beschrieben wird, schließen zu wollen.
Die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter (und damit das Zustandekommen eines Vertrages) erfolgt bei Verfügbarkeit der Leistung durch den Versand einer Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Leistungen besteht ausschließlich zwischen dem entsprechenden Anbieter (wie etwa Fluggesellschaften, Hotelbetreibern, Versicherungen oder Reiseveranstaltern etc.) und Ihnen. - Vertragsgrundlagen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und RLH aus der von RLH erbrachten Vermittlungstätigkeit. Hinsichtlich des vermittelten Reisevertrages gelten ausschließlich die mit dem jeweiligen Anbieter getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei Linienflügen sind die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft anwendbar.
In diesen Geschäftsbedingungen und/oder Tarifbedingungen des Anbieters sind u.a. Zahlungsbedingungen einschließlich Fälligkeiten, Regelungen zu Haftung, Stornierung, Umbuchung und ggf. Rückzahlungen sowie weitere Buchungs- und Tarifbedingungen aufgeführt.
Beachten Sie daher unbedingt auch die entsprechenden Hyperlinks auf unseren Webseiten, die auf diese Geschäftsbedingungen und/oder Tarifbedingungen des Anbieters verweisen. Bitte beachten Sie auch, dass diese nicht in allen Fällen in deutscher Sprache vorliegen, da viele Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben. Bei Unklarheiten empfiehlt RLH, mit dem jeweiligen Anbieter vor Abschluss der Buchung Rücksprache zu halten. Seitens RLH erfolgt keine Speicherung der zum Vertragszeitpunkt geltenden Vertragsgrundlagen.
II. Leistungen
Für sämtliche auf unseren Webseiten angebotenen touristischen Leistungen besteht nur eine begrenzte Verfügbarkeit. RLH übernimmt keine Gewähr, dass diese Leistungen auch tatsächlich verfügbar sind.
Die folgenden touristischen Leistungen werden von RLH vermittelt:
- Flüge
RLH bietet Flüge einer Vielzahl von Fluggesellschaften an. Ihr Vertragspartner ist die auf Ihrem Flugschein ausgeschriebene Fluggesellschaft sowie die jeweils befördernde Fluggesellschaft. - Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Eigenanreise und Kreuzfahrten
Die auf den Webseiten beschriebenen Produkte werden angeboten durch verschiedene Anbieter, die bei Buchung über die jeweilige Strecke gut erkennbar sind. - Mietwagen
Ihre Vertragspartner bei Mietwagen sind die Firma sunny cars GmbH (Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München), TUI Deutschland GmbH (Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover) oder die FTI Touristik GmbH (Landsberger Straße 88, 80339 München). - Pauschalreisen, Last-Minute-Reisen und Charterflüge
Diese Leistungen werden angeboten von den verschiedenen Anbietern, die bei Buchung auf der jeweiligen Strecke gut erkennbar sind. Als Charterflug bezeichnet man Flüge, die Anbieter von Fluggesellschaften auf eigenes Risiko einkaufen (=chartern), um sie mit weiteren Leistungen (z.B. Hotel, Mietwagen, Rundreisen usw.) und einem Transfer zu einer Pauschalreise zu kombinieren und zu einem Gesamtpreis zu verkaufen. Wenn nicht alle Reisen zu diesem Gesamtpreis verkauft wurden, werden Plätze aus diesen Kontingenten vom Anbieter als Charterflug im Einzelplatzverkauf angeboten. - Reiseversicherungen
Ihr Vertragspartner für Reiseversicherungen ist die Firma HanseMerkur Reiseversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg).
Informationen zu etwaigen Änderungen, z.B. der Abflug- und Ankunftszeiten, Orten von Zwischenstationen, die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen, Gesundheits- oder Einreisebestimmungen im Zielland erhalten Sie direkt bei Ihrem Anbieter.
Soweit Sie Unstimmigkeiten in den Buchungsunterlagen feststellen, die Sie nachfolgend zu Ihrer Reisebuchung erhalten, teilen Sie dies RLH bitte unverzüglich telefonisch mit.
III. Umrechnung von Fremdwährungen
Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. RLH haftet nicht für Kursdifferenzen.
Bitte beachten Sie, dass bei Belastung im Ausland zusätzliche Gebühren von Ihrer Bank erhoben werden können.
IV. Hinweise für Flugbuchungen
- Alle auf den Webseiten von RLH im Namen der Fluggesellschaften veröffentlichten Flugpreise unterliegen besonderen Bestimmungen. Gemäß diesen Bestimmungen wird z.B. häufig der Flugpreis bei Stornierungen nicht erstattet. Vor Abschluss der Buchung wird Ihnen ein Link angezeigt - bitte klicken Sie auf diesen, um die entsprechenden Bedingungen einzusehen.
- Flugscheine sind nicht übertragbar und Namensänderungen nicht möglich, es sei denn, die Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen
- Der zwischen Ihnen und der bzw. den Fluggesellschaften geschlossene Beförderungsvertrag sieht gemäß den Bedingungen der meisten Fluggesellschaften eine feste Flugscheinreihenfolge vor. Bei Nichteinhaltung der Flugscheinreihenfolge kann der Anspruch auf (Weiter-)Beförderung entfallen.
- Die Check-in-Zeit kann je nach Fluggesellschaft, Flughafen und Flugziel abweichend festgelegt werden und sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuelle Check-in-Zeit. Viele Fluggesellschaften bieten bereits einen Online Check-in an. Flüge sind grundsätzlich spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Rück- und Weiterflugdatum bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen. Um den Anspruch auf Beförderung nicht zu verlieren, ist die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen und Vorgaben der Fluggesellschaften oder Anbieter dringend notwendig.
- Kosten für eventuelle Transfers zwischen verschiedenen Flughäfen und Terminals werden nicht von RLH übernommen. Berücksichtigen Sie in Ihrer Reiseplanung eine ausreichende Transferzeit.
- Lokale Ausreisesteuern oder Gebühren, die vor Ort von Behörden im Zielgebiet erhoben werden, sind im Flugpreis nicht enthalten und müssen vor Ort gesondert erfragt werden.
- Die Geschäftsbedingungen der Flug-Anbieter beinhalten unter anderem:
- Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft bei Personenschäden oder Todesfall von Passagieren.
- Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren und Gepäck, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Waren.
- Vorschriften zur Abgabe einer Erklärung bei höherem Gepäckwert und zur Zahlung gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Gebühren.
- Die Geschäftsbedingungen und Haftungsobergrenzen der Fluggesellschaft gelten auch für die Tätigkeit der Beauftragten, Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Fluggesellschaft, einschließlich aller Personen, die der Fluggesellschaft Ausrüstung liefern oder Dienstleistungen erbringen.
- Haftungseinschränkungen einschließlich der Fristen, innerhalb derer Passagiere Forderungen gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen bzw. Klage einreichen müssen.
- Vorschriften zu Rückbestätigungen oder Reservierungen; Check-in-Zeiten;
Inanspruchnahme, Dauer und Gültigkeit von Flugbeförderungsleistungen; sowie das Recht der Fluggesellschaft, eine Beförderung abzulehnen.
- Rechte der Fluggesellschaft und Haftungsbeschränkungen der Fluggesellschaft bei Verspätung oder Nichterbringung einer Leistung, einschließlich Flugplanänderungen, Wechsel zu alternativen Fluggesellschaften oder Flugzeugen und Umleitung, und, soweit von anwendbaren Gesetzen vorgeschrieben, die Verpflichtung der Fluggesellschaft, Passagiere über die Identität der abwickelnden Fluggesellschaft oder des Ersatzflugzeugs zu informieren.
- Das Recht der Fluggesellschaft, allen Passagieren die Beförderung zu verwehren, die anwendbare Gesetze nicht einhalten oder nicht sämtliche erforderlichen Reisedokumente vorlegen. - Es kann vorkommen, dass Flüge seitens der Fluggesellschaft überbucht werden, daher besteht in geringem Maße die Gefahr, dass kein Platz für den Flug verfügbar ist, obwohl Ihre Reservierung bestätigt wurde. In den meisten Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, falls Ihnen die Beförderung mit dem gebuchten Flugzeug umständehalber verwehrt wird. Soweit vom anwendbaren Recht vorgeschrieben, muss die Fluggesellschaft zuerst nach Freiwilligen suchen, ehe jemand zwangsweise die Beförderung mit dem Flugzeug verwehrt wird. Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft bezüglich der vollständigen Regelungen für Auszahlung des Schadensersatzes bei Nichtbeförderung (Denied Boarding Compensation - DBC) sowie Informationen zu den Boarding-Prioritäten der Fluggesellschaft.
- Gepäck
Ein die Richtwerte überschreitender Warenwert kann bei bestimmten Arten von Gegenständen angegeben werden. Manche Fluggesellschaften wenden bei zerbrechlichen, wertvollen oder verderblichen Gegenständen Sonderregelungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
Aufgegebenes Gepäck
Fluggesellschaften gewähren meist eine bestimmte Menge an Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route verschieden ausfallen kann. Fluggesellschaften berechnen oft darüber hinausgehende Gepäckmengen mit einer Gepäckgebühr. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
Handgepäck (nicht aufgegebenes Gepäck)
Fluggesellschaften gewähren meist eine bestimmte Menge an Handgepäck als Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route verschieden ausfallen kann. Es wird empfohlen, Handgepäck auf ein Minimum zu beschränken. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Falls Ihre Reise über mehrere Fluggesellschaften abläuft, kann jede davon unterschiedliche Gepäckvorschriften festlegen (Hand- und aufgegebenes Gepäck).
Besondere Gepäckhaftung bei USA-Reisen
Bei Inlandsflügen innerhalb der USA schreiben die Bundesgesetze vor, dass die Haftungshöchstgrenze einer Fluggesellschaft für Gepäck bei mindestens US$ 3300,00 pro Passagier liegt bzw. dem aktuell im Code of Federal Regulations (14 CFR 254.5) vorgeschriebenen Betrag.
Gefahrgüter
Aus Sicherheitsgründen dürfen Gefahrgüter nicht in aufgegebenem oder Handgepäck enthalten sein, falls dies nicht ausdrücklich gestattet worden ist. Zu Gefahrgütern gehören unter anderem:
komprimierte Gase, ätzende Mittel, Explosivstoffe, brennbare Flüssigkeiten und Materialien, radioaktives Material, oxidierende Materialien, Giftstoffe, ansteckende Substanzen und Aktentaschen mit eingebauten Alarmgeräten. Aus Sicherheitsgründen können noch weitere Einschränkungen gelten. Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft. - Check-in Zeiten
Die auf dem Flugplan/Bestätigung angegebene Zeit ist die Abflugzeit des Flugzeugs. Die Abflugzeit ist nicht die Zeit, zu der Sie einchecken müssen, noch die Zeit, zu der Sie zum Einstieg bereitstehen müssen (Boarding-Zeit). Ihre Fluggesellschaft kann Ihnen den Einstieg verwehren, wenn Sie zu spät kommen.
Die von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Check-in-Zeiten sind der späteste mögliche Zeitpunkt, zu dem Passagiere noch für den Mitflug akzeptiert werden können; die von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Boarding-Zeiten sind der späteste Zeitpunkt, an dem Passagiere sich am Einstiegtor einfinden dürfen, um noch mitgenommen zu werden.
Bitte beachten Sie, dass die angezeigten Flugzeiten Ortszeiten sind, also ggf. von der deutschen Zeit (MEZ) abweichen können. - Blacklist
Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen, denen aktuell der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet abrufbar unter
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer befördernden Fluggesellschaft.
Weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf:
https://www.iatatravelcentre.com/customs-currency-airport-tax-regulations.htm - Vielfliegerprogramm
Soweit Sie an einem Vielfliegerprogramm teilnehmen, haben Sie - soweit wir dies anbieten - die Möglichkeit, im Rahmen der Buchung Ihre Mitgliedsnummer eines Vielfliegerprogramms einzugeben. RLH steht dabei nicht für die Gutschrift von Meilen oder die ordnungsgemäße Bereitstellung von Vorteilen bei Antritt der Reise ein. Wir empfehlen, entsprechende Belege bis zur endgültigen Meilengutschrift aufzuheben und den Mitgliedschaftsnachweis bei Antritt der Reise mitzuführen. Die Bedingungen der Vielfliegerprogramme der jeweiligen Fluggesellschaften können u.a. vorsehen, dass das Vielfliegerprogramm für bestimmte Preissegmente oder Buchungsklassen gesperrt ist und daher ggf. bei der von Ihnen gebuchten Reise nicht zur Anwendung kommt. - Sonderwünsche
RLH kann nicht zusichern, dass der von Ihnen ausgewählte Anbieter einem Sonderwunsch (z.B. Essenswünsche, Sitzplatzreservierungen, die Beförderung von Tieren, Sportgeräten, spezielle Betreuung am Flughafen) entspricht. Wir übermitteln Ihre Anfrage jedoch unverbindlich an den jeweiligen Anbieter. Sollte dieser Anbieter etwaige Sonderwünsche nicht gewähren, können Sie keine kostenfreie Stornierung oder Preisminderung geltend machen.
V. Abwicklung Ihrer Buchung
- Bei Buchung eines Fluges über die Webseiten (online Buchung) kann ein zusätzliches Entgelt (Ticket Service Charge) pro Person und pro Flug erhoben werden. Dieses richtet sich nach dem Ziel und/oder der Fluggesellschaft und wird Ihnen bei der Fluganfrage bzw. vor der Buchung angezeigt, ist aber in allen beworbenen Flugpreisen bereits enthalten.
- Bitte beachten Sie, dass Ihre Buchung über unsere Webseiten noch keinen festen Vertragsabschluss zur Folge hat. Mit Ihrer Buchung fragen Sie bei RL verbindlich eine bestimmte Leistung eines Anbieters an. Sie erhalten unmittelbar nach Ihrer Buchung eine elektronische Eingangsbestätigung Ihrer verbindlichen Buchungsanfrage per E-Mail zugesandt. Diese beinhaltet eine Referenznummer, die Sie bei Rückfragen bereithalten sollten. In der Regel erhalten Sie dann innerhalb von 24 Std. nach Ihrer Buchungsanfrage und Prüfung Ihrer Anfrage durch RLH eine endgültige Buchungsbestätigung/Rechnung. Sollten Sie diese nicht erhalten, bedeutet dies nicht, dass die Buchung erfolglos war, sondern Sie in diesem Fall verpflichtet sind uns zu kontaktieren und uns zeitnah unter Angabe der Referenznummer nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen.
- RLH nimmt mit Ihnen Kontakt auf, wenn aufgrund von nicht im Einflussbereich von RLH liegenden Beschränkungen die Ausstellung elektronischer Tickets nicht möglich ist, selbst wenn RLH Ihnen dies im Rahmen der Buchung bestätigt hat. In diesem Fall wird RLH Ihnen einen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen.
- Einige Anbieter verlangen beim Check-in zum Nachweis Ihrer Buchung die Vorlage Ihrer Buchungsnummer oder eine Buchungsbestätigung. Bitte halten Sie die Quittung Ihrer elektronischen Tickets, welche Sie von uns per E-Mail erhalten haben, entsprechend bereit..
- Um Ihnen Ihre Buchungsbestätigung/Rechnung sowie Ihre Reiseunterlagen ordnungsgemäß zustellen zu können, benötigt RLH von Ihnen korrekte Adressangaben. Soweit Sie RLH eine falsche E-Mail- oder postalische Adresse aufgeben oder ein anderer von Ihnen zu vertretender Fehler vorliegt, haftet RLH nicht für eine ordnungsgemäße Zustellung. Änderungen Ihrer E-Mail- oder postalischen Adresse, oder eine neue Telefonnummer müssen Sie uns unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch mitteilen. Wir sind sonst nicht in der Lage, Sie bei möglichen Änderungen Ihrer Buchung wie z.B. Flugzeitenänderungen rechtzeitig zu informieren. Zudem sind Sie verpflichtet zu prüfen, ob die im Rahmen der Buchung getätigten Angaben zu den reisenden Personen identisch zu den Angaben in Ihrem Personalausweis oder Reisepass sind. Bei Abweichungen kann Ihnen der Anbieter sonst die Beförderung verweigern.
- Sie sind verpflichtet, die ausgehändigte Buchungsbestätigung/Rechnung, Reise-Unterlagen, elektronische Ticket-Quittung, Anbieter-Unterlagen usw. umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und bei Abweichungen von den gebuchten Leistungen RLH unverzüglich zu informieren.
VI. Stornierung oder Umbuchung
- Stornierung oder Umbuchung bei Vermittlung von Linienflügen
Stornierung oder Umbuchung vor oder nach Abreise ist über den jeweiligen Anbieter vorzunehmen, sofern die gebuchte Leistung es zulässt. Selbstverständlich ist RLH Ihnen auch dabei behilflich, wenn die Bedingungen des Anbieters RLH dies erlauben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den von den Anbietern erhobenen Gebühren auch von RLH Bearbeitungsentgelte erhoben werden. Die Bearbeitungsentgelte werden Ihnen vor der Buchung mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass sich bei Umbuchung vor oder nach Abflug aufgrund geänderter Verfügbarkeiten und/oder Saisonzeiten, Tarifdifferenzen ergeben können. Die zusätzlichen Mehrkosten je nach den jeweiligen Bedingungen des Anbieters sind von Ihnen selbst zu tragen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wenn Sie nicht rechtzeitig zu Ihrem Flug erscheinen sollten, ohne diesen vorher zu stornieren (no show), die Fluggesellschaft bei einer reinen Flugbuchung in der Regel berechtigt ist, den Flugpreis in voller Höhe einzubehalten. - Stornierung oder Umbuchung von Anbieterleistungen inkl. Charterflüge
Eine Stornierung oder Umbuchung ist über RLH vorzunehmen, es sei denn, der Anbieter sieht einen anderen abweichenden Stornierungsweg vor. Sollten Sie Ihre Zahlung an RLH geleistet haben, erstattet RLH im Falle einer Stornierung Ihnen die vom Anbieter errechneten Beträge, sobald RLH diese vom Anbieter zurückerhalten hat. Wenn Sie Ihre Zahlung direkt an den Anbieter entrichtet haben, erfolgt demgemäß im Stornierungsfall eine eventuelle Erstattung direkt vom Anbieter an Sie. - Ergänzende Hinweise zu Stornierung oder Umbuchung
Stornierungs- oder Umbuchungswünsche, welche Sie über RLH vornehmen möchten, müssen uns spätestens einen Werktag vor Abreise innerhalb unserer Geschäftszeiten in Textform zugehen. Das Eingangsdatum bestimmt die Höhe der anwendbaren Storno- und/oder Umbuchungsgebühr.
Das von RLH als Reisevermittler beanspruchte Entgelt (Ticket Service Charge) wird fällig mit der Vermittlung und ist auch in Falle einer Stornierung, Umbuchung, no-show unabhängig vom Reisepreis an RLH zu bezahlen.
VII. Zahlung und Gebühren
- RLH kauft in Ihrem Auftrag die gewünschten Leistungen beim Anbieter (Fluggesellschaft, Veranstalter, Vermittler usw.) ein. Dabei verpflichtet sich RLH gegenüber den Anbietern zur Zahlung der gebuchten Leistung. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB geschieht.
- Ansprüche auf Erstattung der Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des Anbieters sind den Tarifbestimmungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters zu entnehmen. Für alle hiermit verbundenen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Anbieter. RLH kann Ersatz der für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen. Die derzeit geltenden Gebühren werden Ihnen vor der Buchung mitgeteilt.
- Die Fälligkeit von Zahlungen bei Buchungen von Linienflügen, Versicherungen und Serviceentgelten erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Für die Buchung von Mietwagen gilt zusätzlich folgendes: Von Ihnen ggf. gewünschte Zusatzleistungen wie zum Beispiel zusätzliche Versicherungen, weitere Fahrer, zusätzlich gefahrene Kilometer oder Einwegmieten sind unter Umständen nicht im Preis enthalten. Soweit hier zusätzlichen Kosten anfallen, sind diese üblicherweise direkt vor Ort bei dem Anbieter zu bezahlen. Bitte entnehmen Sie dies den entsprechenden Regelungen der Geschäftsbedingungen der Mietwagenanbieter.
- Zahlungen für Hotelbuchungen unterliegen den jeweiligen Vorgaben des von Ihnen gebuchten Hotels. Die Zahlungsabwicklung erfolgt entweder bereits mit Buchung oder je nach Angebot des Anbieters erst im Hotel. Die für Ihre Buchung zutreffende Zahlungsbedingung entnehmen Sie bitte der Buchungsübersicht auf den Webseiten.
- Gemäß den Bedingungen der Anbieter von Pauschalreisen können nach Buchung der Reise Anzahlungen vereinbart sein.
- Soweit Sie die Bezahlungsart Kreditkarte oder Lastschrift wählen, kann die fällige Zahlung direkt vom jeweiligen Anbieter selbst eingezogen werden. Soweit erforderlich wird RLH bei diesen Bezahlungsarten Ihre Kreditkarten - oder Bankdaten an den jeweiligen Anbieter oder die Fluggesellschaft weitergeben. RLH ist berechtigt, Ihnen im Fall von verspäteten Zahlungen nach vorheriger Mahnung die Verzugskosten inkl. eines Bearbeitungsentgelts in Rechnung zu stellen. Die derzeit geltenden Gebühren werden Ihnen vor der Buchung mitgeteilt.
- Es werden lediglich die auf den Webseiten genannten Zahlungsmittel akzeptiert. Dies sind im Einzelnen:
- Zahlung per Lastschrift
Soweit Sie ein Girokonto bei einer inländischen (deutschen) Bank führen, kann die Zahlung im Lastschriftverfahren erfolgen. Sollten Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden, ermächtigen Sie RLH, den vollständigen Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Bitte stellen Sie eine ausreichende Deckung des Kontos sicher.
Sollte es zu einer Lastschriftrückgabe, die Sie verschuldet haben, kommen, wird RLH Ihnen die Rückbelastungskosten in Rechnung stellen und ggf. eine andere Zahlungsmethode anbieten. Zu den Rückbelastungskosten gehören die von Ihrer Bank erhobenen Gebühren und der bei RLH dadurch entstandene Mehraufwand. Die derzeit geltenden Gebühren werden Ihnen vor der Buchung mitgeteilt.
RLH behält sich vor, etwaige Gutschriften an Sie solange zurückzuhalten, bis der im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogene Rechnungsbetrag unwiderruflich ist. - Zahlung per Kreditkarte
Soweit Sie über eine in Deutschland, Schweiz, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden oder Luxemburg von Visa, Mastercard oder American Express ausgestellte Kreditkarte verfügen, kann die Zahlung per Kreditkarte erfolgen. Sollte es hierbei zu einer Rückbelastung kommen, kann RLH Ihnen etwaige Rückbelastungskosten sowie bei RLH dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen. Die derzeit geltenden Gebühren werden Ihnen vor der Buchung mitgeteilt.
Für den Fall, dass die Person des Kreditkarteninhabers und des Reisenden nicht identisch sind, hat RLH das Recht, die schriftliche Genehmigung des Kreditkarteninhabers einzuholen.
Bei der Zahlung mit Kreditkarte wird der vereinbarte Rechnungsbetrag über eine Genehmigungsnummer für einen bestimmten Zeitraum vom kartenausgebenden Institut (Bank) reserviert. Die Reservierung senkt den Verfügungsrahmen Ihrer Kreditkarte um den angegebenen Betrag, auch wenn noch keine Zahlung erfolgt ist. Auf eine Freigabe des Betrages hat RLH keinerlei Einfluss, dies kann nur durch das kartenausgebende Institut erfolgen.
- Zahlung per Lastschrift
- RLH haftet nicht für Schäden, die auf Ihr Verschulden bei einer fehlgeschlagenen Zahlung zurückzuführen sind. Sollte es wegen der von Ihnen verschuldeten Zahlungsverzögerung zu Preiserhöhungen bezüglich des Tarifs kommen, muss dieser, bevor es zu einer Buchungsbestätigung kommt, von Ihnen erneut akzeptiert werden. Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Beträge für die Flugbuchung(en) sowie für etwaige andere Produkte und für die RLH Servicegebühr auf Ihrer Kreditkartenabrechnung jeweils gesondert ausgewiesen werden.
- Soweit RLH Vermittler verbundener Reiseleistungen i.S.d. § 651 w BGB ist, wird RLH den Reisenden nach Maßgabe des Art. 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren. Soweit RLH bei verbundenen Reiseleistungen das Reisebüroinkasso betreibt und Zahlungen des Reisenden entgegennimmt, wird RLH für die nach § 651w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.
VIII. Fragen zu Ihrer Buchung, Mängelanzeigen
- Bei Fragen zu gebuchten Leistungen vor Reiseantritt nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Siehe hierzu den Punkt Kontakt
- RLH gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. RLH hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.
- Bitte beachten Sie, dass im Falle von Flugbeförderungen bei Reklamationen bzgl. Gepäcktransports (Beschädigung, Verspätung, Verlust. o.ä.) kürzere Fristen gelten. Wenden Sie sich diesbezüglich umgehend nach Kenntnis an die befördernde Fluggesellschaft und an Ihren Anbieter.
IX. Versicherungen
- RLH empfiehlt Ihnen nachdrücklich, dass Sie sich bei Buchung touristischer Leistungen durch eine entsprechende Versicherung absichern. Falls Umstände wie z.B. Krankheiten auftreten, die Ihre Teilnahme an der Reise unmöglich machen, können Sie mit Abschluss einer Versicherung einige Risiken abdecken. Darüber hinaus empfiehlt RLH den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
- Eine Verpflichtung von RLH bezüglich des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht von RLH insbesondere soweit nicht, als Sie sich aus den Ihnen übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbestimmungen entsprechend unterrichten können.
X. Haftung
- RLH haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die mangelfreie Erbringung der gebuchten Reise. RLH haftet auch nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind.
- Die unter X.1 genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RLH fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von RLH für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
- RLH haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). RLH haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
- Im Übrigen haftet RLH in Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RL betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RLH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist sowie für Schäden aus Datenschutzverletzungen ist die Haftung unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.
- RLH haftet auch nicht für Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste von RLH oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
XI. Quality Plus Leistungen
Sie können mit uns die Quality Plus Leistungen gegen Zahlung des Quality Plus Entgelts vereinbaren. Die Quality Plus Leistungen und die Höhe des Quality Plus Entgelts werden vor der Buchung mitgeteilt. Wir bieten Ihnen die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versicherungsleistung) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungsleistung wird von uns vermittelt, wobei wir bei Vertragsschluss auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweisen und diese Ihnen aushändigen. Soweit wir Ihnen dabei eine Einzelreiseleistung vermitteln und mit Ihnen die Quality Plus Leistungen vereinbaren, wird das Quality Plus Entgelt von uns direkt abgerechnet. Bei Pauschalreisen übernimmt das Inkasso des Quality Plus Entgelts der Reiseveranstalter für uns und den Versicherer. Soweit wir mit Ihnen die Quality Plus Leistungen einschließlich der Versicherungsleistung vereinbaren, bestätigen Sie bei der Buchung ihr Einverständnis dazu sowie zu den Erhalt der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsausweises.
XII. Informationspflichten nach § 651v Abs. 1 BGB
- Sie können Ihre Reise nicht antreten, falls Sie nicht alle erforderlichen Reisedokumente wie z.B. Reisepass und Visum besitzen.
- RLH erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind.
- Einreisebestimmungen können sich auch kurzfristig ändern. Deshalb ist es anzuraten, sich kurz vor Reiseantritt nochmals über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren. Aktuelle Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de und auf den Seiten der Botschaften des jeweiligen Reise- bzw. Durchreiselandes.
- RLH empfiehlt Ihnen nachdrücklich, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über Infektionsrisiken in Ihrem Reiseziel und mögliche Schutzimpfungen und sonstige Vorsorgemaßnahmen bei fachkundigen Stellen zu informieren. Dies gilt insbesondere auch bei längeren Flügen und einem damit verbundenen erhöhtem Thromboserisiko. Holen Sie hier ggf. ärztlichen Rat ein.
- Manche Regierungen können Ihrer Fluggesellschaft vorschreiben, Informationen zu Passagierdaten herauszugeben oder den Zugriff darauf zu gestatten. Beachten Sie diesbezüglich bitte auch die Hinweise unter XVI. Datenschutz.
- Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens: Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
XIII. Nutzung der Webseiten
- Die Nutzung unserer Webseiten ist nur zu Ihren persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecken erlaubt und dient ausschließlich zur Buchung von Reisen unter Einhaltung der Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung sowie der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist Ihnen ebenso nicht erlaubt, die über unsere Webseiten bezogenen Leistungen an Dritte weiterzuverkaufen, weiterzuvermitteln oder sonst gegen Entgelt weiterzureichen.
- Sie sind verpflichtet, mit Ihrem Passwort sorgfältig umzugehen und dies vor fremden Zugriff zu schützen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, können Dritte unter Ihrem Namen und/oder Ihrem Konto auf unseren Webseiten unberechtigte Handlungen vornehmen. RLH übernimmt für diesen Fall keine Haftung.
- Buchungen über unsere Webseiten bleiben Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und damit voll geschäftsfähig sind. Soweit eine Buchung für einen oder mehrere allein reisende Minderjährige gewünscht ist, wenden Sie sich bitte an uns persönlich. Siehe hierzu den Punkt Kontakt
- Die von Ihnen getätigten Angaben zu der buchenden Person und den Reiseteilnehmern müssen wahrheitsgemäß sein.
- Es ist nicht erlaubt, unsere Webseiten zu Spekulationszwecken und/oder falsche oder betrügerische Buchungen zu nutzen. Ebenso darf die Nutzung nicht in der Art erfolgen, dass der Schutz anderer Personen verletzt wird. Jegliche Art von Drohungen, Nötigungen und übler Nachrede sowie die Übermittlung von rassistischen, pornographischen oder anderweitig rechtswidrigen Inhalten sind ausdrücklich untersagt.
XIV. Verlinkungen auf andere Webseiten
RLH hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte von Webseiten fremder Anbieter, auf die Sie möglicherweise über Hyperlinks gelangen. Daher übernimmt RLH auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die Aktualität und Qualität dieser Inhalte.
XV. Urheberrecht und Marken
Inhaberin des Urheberrechts und aller anderen Schutzrechte an den Webseiten ist die Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH, Burgkirchner Str. 143, 84489 Burghausen, es sei denn, die Inhaberschaft eines Dritten ist besonders gekennzeichnet. Die Bezeichnung RLH und alle Marken, Logos und Grafiken sowie sonstigen Zeichen und Werke auf den Webseiten sind geschützt. Der Nutzer der Webseiten erhält keinerlei Rechte zur Nutzung dieser Marken und/oder sonstigen Zeichen.
XVI. Datenschutz
RLH ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Reiseland nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.
Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RLH hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von RLH unter [email protected] oder unter Datenschutzbeauftragter, Reiseland Holding GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, wenden.
Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie auch der Datenschutzerklärung unserer Homepageunter www.meinreisebuero24.com/OTTO-Reisen/datenschutz entnehmen.
XVII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist der Sitz von RLH (Hamburg).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen RLH und dem Reisenden ist der Sitz von RLH (Hamburg), soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und RLH findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher, kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Ist der Kunde Verbraucher, kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
XVIII. OS-Plattform der EU/Keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
- Die Europäische Kommission stellt eine von ihr betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Für Verbraucher ist die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Bestellungen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich zu klären. Die OS-Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
- RLH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.